KIM-Verordnung

Die KIM-Verordnung (seit August 2022) regelt Immobilienkredite: max. 90% LTV, max. 35 Jahre Laufzeit, max. 40% DSTI. Seit 1. Juli 2025 durch das WIK-Rundschreiben der FMA ersetzt, das sich inhaltlich an der KIM-V orientiert.

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